Elterngeld

Eltern haben Anspruch auf Elterngeld. Das monatliche Elterngeld beträgt 67 % des des Nettoeinkommens (mind. 300 € max. 1800 €) Auch Eltern die vor der Schwangerschaft und Geburt nicht Arbeitstätig waren haben einen Anspruch auf Elterngeld (in mind. Höhe). Elterngeld wird an beide Elternteile gezahlt für max. 14 Monate diese Zeit kann frei unter den Eltern aufgeteilt werden. Ein Elternteil kann nur für 12 Monate Elterngeld beziehen die anderen 2 Monate sind für den Partner reserviert. Jedoch wird das Mutterschaftsgeld nach der Entbindung auf das Elterngeld angerechnet.

  • Alleinerziehende Mütter oder Väter haben genauso wie Verheiratete Paare Anspruch auf Elterngeld (für 14 Monate) und Steuervergünstigungen. Wenn die Mutter oder der Vater wegen der Betreuung nicht berufstätig sind und ihnen keine anderen Mittel zur Verfügung stehen können sie zusätzlich noch Arbeitslosengeld ll beantragen. Wenn ein Kind unter 7 Jahren oder 2 und mehr unter 16 Jahren zu betreuen sind bekommen die zusätzlich zu ihrem Regelsatz einen Mehrbedarf von 36 %. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Unterhalt von dem anderen Elternteil. Zu dem kann der Alleinerziehende für die ersten 3 Lebensjahre auch Unterhalt für sich selber beantragen um bei dem Kind zu bleiben. 
  • Nicht Arbeitende alleinerziehende können für ihre Kinder zwischen dem 3. und 6. Lebensjahr zweidrittel der erbrachten Betreuungskosten steuerlich berücksichtigen lassen maximal 4.000 € pro Jahr. Erwerbstätige haben das recht bis zum 14. Lebensjahr. 
  • Das Finanzamt zieht automatisch einen „ Entlastungsbetrag“ in Höhe von 1.308 € jährlich vom steuerpflichtigem Einkommen ab, wenn im Haushalt keine weitere volljährige Person lebt. 
  • ALG ll Bezieher sind von den Kosten für die Betreuung für Kindergarten oder Krippe befreit. Wenn der Vater abgehauen ist oder sich weigert Unterhalt zu zahlen bekommt die alleinerziehende einen Vorschuss vom Jugendamt das wird aber höchstens für 72 Monate gezahlt. Bist spätestens zum 12. Lebensjahr des Kindes endet sie Zahlung.
Kindergeld

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt:

  • für das erste und zweite Kind monatlich 184 Euro 
  • für das dritte Kind monatlich 190 Euro 
  • für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 215 Euro 

Kindergeld gibt es grundsätzlich für

  • alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, 
  • für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr, 
  • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. 

Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten die oben genannten Regelungen für Kinder in Ausbildung.

Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit nachgeht.

Rückwirkend ab 1. Januar 2011 haben Eltern, deren Kinder einen Internationalen Freiwilligendienst absolvieren, einen Anspruch auf Kindergeld. Eltern, deren Kinder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, haben ebenfalls rückwirkend einen Kindergeldanspruch.

Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit. Weitere Details zum Kindergeld sind im Serviceportal "Familienwegweiser" des Bundesfamilienministeriums abrufbar.

 

Quelle: BMFSFJ / Bundesminesterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend